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Kaufvertragsgestaltung - aber sicher

Broschüre 6:

„Um den Vertrag muss ich mich nicht kümmern, dies veranlasst der Käufer und der Notar prüft alles!"

Diese Meinung vertreten viele Immobilienverkäufer und sie ist absolut falsch!

Richtig ist, dass der Notar den Vertrag verfasst und somit die rechtlichen Anforderungen gewährt werden.

Allerdings wird der Vertrag nach den Wünschen der Vertragsparteien formuliert. Ob es zu Ihrem Vorteil ist, wenn der Käufer der Auftragsgeber ist und übermäßigen Einfluss auf den Inhalt nimmt, müssen Sie für sich entscheiden. Schnell kann im Verkaufsvertrag die eine oder andere Formulierung stehen, die rechtlich einwandfrei ist, aber zu Ihren Ungunsten ausfällt.

Welche Punkte Sie unbedingt beachten und prüfe sollten, lesen Sie in unserer Broschüre „Kaufvertragsgestaltung - aber sicher!"

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